Kohlhoff & Raatz GmbH

Pflegeverträge

Wir lassen Sie auch nach dem Errichten der Grabanlage nicht im Stich…

Grabpflegearbeiten

Viele Menschen sorgen sich darum, wie die Grabpflege in der Zukunft sichergestellt werden kann, wenn die Leistung von einem selbst, einem Verwandten oder von Freunden nicht mehr erbracht werden kann. Genauso sorgen sich viele Menschen, wie ein würdiges Andenken an ihre Person nach Ihrem Ableben sichergestellt werden kann, eine ganz bestimmt Gestaltung ihrer Ruhestätte im Sinn haben und diese gewährleistet wissen möchten. Die Steinmetz- und Steinbildhauer Innung Wiesbaden – Rheingau – Taunus bietet entsprechende Grabmal- und Grabpflege- Verträge an, die zudem treuhänderisch abgesichert sind.

Der jeweilige Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber, uns als Handwerksbetrieb und der Innung abgeschlossen. Die Innung garantiert mit der Unterschrift Ihres Zeichnungsberechtigten, dass der Grabmal- und Grabpflegevertrag in allen seinen Bestandteilen erfüllt wird, selbst wenn die beauftragte Firma – aus welchen Gründen auch immer – Ihre Tätigkeit einstellt. In diesem Fall setzt die Innung einen geeigneten anderen Betrieb ein.

In diesem Vertrag wird die von uns zu erbringende Leistung genau beschrieben. Festgelegt werden z.B. die Anzahl der Pflegearbeiten pro Jahr, sowie die Laufzeit des Vertrages. Ausgeschlossen sind gärtnerische Arbeiten. Der Gesamtbetrag der Kosten für die Pflegearbeiten wird von Auftraggeber bei Vertragsabschluss eingezahlt und von diesem Moment an von der Steinmetz- und Steinbildhauer – Innung treuhänderisch verwaltet. Die Innung überwacht die Einhaltung des Vertrages. Sie prüft regelmäßig, ob die vereinbarten Leistungen von uns als Innungsmitglied und ihr Vertragspartner ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Ganz individuell können z.B. folgende Leistungen vereinbart werden:
  • Regelmäßige Reinigung und Pflege der Grabanlage
  • Überwachung der Grabmalsicherung und Übernahme der Haftung
  • Erledigung aller Arbeiten im Rahmen der Zweitbesetzung
  • Ergänzung einer Zusatzschrift
  • Instandhaltung der Erneuerung der Grabinschrift
  • Sonstige Arbeiten

Kohlhoff & Raatz GmbH

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